RSS-Feed abbonieren!
FF Kematen in Tirol auf Twitter!

Information des Landesfeuerwehrinspektors von Tirol

21. Januar 2021 - 10:10
Keine Kommentare


Aufgrund von Anfragen, wird die empfohlene Vorgangsweise zum Thema Abschöpfen von Dächern durch die Feuerwehr zusammengefasst:

• Das Entfernen von Schnee, Eisplatten sowie Eiszapfen von Dächern liegt in der Verantwortung des Hausbesitzers. Wenn der Hausbesitzer dies nicht selbst erledigen kann, hat er sich primär an eine dafür geeignete Firma (Dachdecker, Spenglerei, Zimmerei,…) zu wenden. Die Feuerwehr tritt nicht in Konkurrenz zu privaten Firmen auf. Bei Gefahr im Verzug (Eisplatten, Eiszapfen und Dachlawinen) hat der Hausbesitzer den Gefahrenbereich abzusichern und durch ein Schild auf die Gefahr hinzuweisen.

Vorgehensweise der Feuerwehr:

• Vorsorgliches Abschöpfen des Daches: Wenn der Hausbesitzer keine Fachfirma erreicht und die Feuerwehr in einem Arbeitseinsatz das Dach abschöpft, so ist primär auf die Sicherheit der eingesetzten Kräfte zu achten. Der Arbeitseinsatz wird gemäß Tarifordnung verrechnet.

• Verdacht auf Gefahr im Verzug:

In diesem Fall ist über die Gemeinde die fachliche Einschätzung eines Statikers einzuholen. Dieser hat zu beurteilen, ob es sich um Gefahr im Verzug handelt. Diese fachliche Einschätzung ist nicht Kompetenz der Feuerwehr. Erhält dann die Feuerwehr von der Gemeinde den behördlichen Auftrag tätig zu werden, sind solche Einsätze verrechnungsfrei. Auch bei diesen Einsätzen steht die Sicherheit an erster Stelle. Eine ohnehin stark beanspruchte Dachkonstruktion durch Feuerwehrmitglieder zusätzlich zu belasten, muss in Hinblick auf die Sicherungsmöglichkeiten gut durchdacht sein!

Anforderung von KAT-Einsatzzügen:

Die Anforderung von KAT-Einsatzzügen der Feuerwehr zum großflächigen Abschöpfen von Dächern sollte in der Bezirkseinsatzleitung der BH entschieden werden. Damit liegt auch ein behördlicher Auftrag vor.

Keine Kommentare in "Information des Landesfeuerwehrinspektors von Tirol"



Kommentar schreiben